Regionalbudget-Antragstellung
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Das Regionalbudget wird über das Regionalmanagement abgewickelt.
Für die Träger der Kleinprojekte verspricht das „Regionalbudget“ eine rasche, relativ unkomplizierte finanzielle Unterstützung.
Dennoch gilt es dabei einige Formalia zu berücksichtigen, die bei Förderprojekten nötig sind, um alle eingebundenen PartnerInnen abzusichern.
Lesen Sie bitte für eine erfolgreiche Projektbewerbung alle Dokumente und Unterlagen aufmerksam durch.
Nur vollständige Projektanträge können in der Auswahl berücksichtigt werden.
Bei Fragen und Tipps rund um die Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets und zur Antragstellung werden Sie gerne beraten.
Wenden Sie sich daher mit Ihrer konkreten Projektidee zunächst an das Regionalmanagement.
Anschließend können Sie die Bewerbungsunterlagen zusammenstellen:
Antragsunterlagen Regionalbudget 2026 WeserLand
Informationsblatt
Dem Informationsblatt zur Antragstellung und Projektabwicklung entnehmen Sie die Rahmenbedingungen des Förderinstruments. (bitte lesen, unterschreiben & an das Regionalmanagement schicken)
Checkliste
Die Checkliste mit einer Auflistung aller notwendigen Antragsunterlagen hilft Ihnen den Überblick zu behalten.
(bitte lesen & abhaken)
Projektskizze
Die Projektskizze ist die Grundlage zur Beantragung des Regionalbudgets 2026.
In dem Dokument wird die Maßnahme kurz und prägnant beschrieben.
Das Dokument wird dem Vorstand zur Bewertung vorgelegt.
Anhand einer Bewertungsmatrix vergeben die Vorstandsmitglieder der Lokalen Aktionsgruppe Punkte für das Projekt. Die entsprechenden Bewertungskriterien sind den Antragsunterlagen beigefügt.
(ausfüllen, unterschreiben & an das Regionalmanagement schicken)
Hinweise
Die Förderung erfolgt auf Grundlage des GAK-Rahmenplans und der Richtlinie zur Förderung von Strukturentwicklung des ländlichen Raumes in NRW.
Die Projektauswahl erfolgt durch die Lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region im Rahmen des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Die diesjährige Bewerbung hat keinen Einfluss auf ein mögliches Bewerbungsverfahren für das Budget im Jahr 2027.
Projekte, die keinen Zuschlag erhalten, müssen sich im Folgejahr erneut bewerben.